unabhängig · keine Provisionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – Platzhaltertext, vor dem Start von einer Anwältin/einem Anwalt prüfen und vervollständigen lassen.

1. Leistung

Wir vermitteln auf Grundlage deiner Vollmacht einen neuen Stromliefervertrag mit dem von dir gewählten Anbieter. Der Liefervertrag kommt direkt zwischen dir und dem Anbieter zustande.

2. Vergütung

Die Servicegebühr beträgt [28,20 €] (mit Teilen-Rabatt [23,12 €]) und wird erst fällig, wenn der neue Anbieter den Lieferbeginn bestätigt hat. Kommt der Wechsel nicht zustande, fällt keine Gebühr an. Die Gebühr wird per SEPA-Basislastschrift eingezogen; die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt per E-Mail spätestens 5 Kalendertage vor Fälligkeit (abweichend von der sonst geltenden Frist von 14 Tagen).

3. Unabhängigkeit

Wir erhalten keine Provisionen von Stromanbietern.

4. Widerrufsbelehrung

[Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen nach Muster, inkl. Hinweis zum vorzeitigen Leistungsbeginn]